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Unsere Wirklichkeit
Freiheit der Forschung in einer politisch korrekten Gesellschaft / Von Johann Braun   
Es gibt Dinge, die an die Öffentlichkeit gehören, aber meist nicht dahin gelangen, weil sie nur den unmittelbar Betroffenen bekannt sind und diese schweigen. Dazu gehört der Einsatz des Disziplinarrechts, um Hochschullehrer der Political correctness zu unterwerfen. Der folgende Artikel ist ein Bericht in eigener Sache eines Passauer Rechtswissenschaftlers, der ein solches Verfahren aufdeckt. Er informiert über die Praxis versteckter Zensur und gibt Einblick in die Interna einer Hochschule, die auf Modernität Anspruch erhebt.
Auf dem Papier ist Deutschland zweifellos ein offenes Land. Denn hier hat es eine Verfassung, welche die Würde und Freiheit des Einzelnen an die Spitze stellt, Glaubens- und Meinungsfreiheit gewährleistet, die Zensur für abgeschafft erklärt usw. Eine freie Gesellschaft setzt indessen mehr voraus als das Papierformat der Freiheit. Wo es an der freiheitlichen Gesinnung fehlt, bleibt die liberalste Verfassung ohne Leben.
 Wie man sich leicht überzeugen kann, haben in dieser Hinsicht tiefgreifende Veränderungen stattgefunden. Die auffälligste besteht darin, dass der selbständige Bürger, dem der demokratische Rechtsstaat auf den Leib geschnitten war, keine gesellschaftlich tragende Schicht mehr repräsentiert. An seine Stelle ist der Verbraucher getreten, der nicht mehr an Freiheit, sondern an Sicherheit und Versorgung interessiert ist. Bereits damit ist die überkommene Grundlage der freiheitlichen Gesellschaft gefährdet.
Das äußert sich in vielem: Politische Institutionen werden schrittweise ins Gegenteil verkehrt, ohne dass man daran Anstoß nimmt. Das Volk nimmt es ungerührt hin, dass man es zur Bevölkerung umdefiniert hat, um es im nächsten Schritt ganz abzuschaffen. Vielleicht wäre das sogar folgerichtig. Denn der Gedanke der Nation hat sich zu nichts verflüchtigt; die Familie als Kern einer gemeinsamen Ordnung hat fragilen Konsensualbeziehungen Platz gemacht; zur überkommenen Kultur hat man keine Beziehung mehr; an die Stelle der Religion ist ein materialistischer Hedonismus getreten, dessen höchster Wert nicht die Würde der andern, sondern das eigene Ego ist. Das alles hat wenig gemein mit dem geistigen Boden, aus dem die freiheitliche Ordnung erwachsen ist. Es dürfte daher schwerfallen, sie auf dieser Basis zu erhalten.
Längst sind Angehörige fremder Kulturen, denen der Gedanke des demokratischen Rechtsstaates von Haus aus fremd ist und die sich hier vor allem nach ihren eigenen Vorstellungen einzurichten gedenken, in das entstandene Vakuum hineingestoßen. Um einen Eindruck davon zu bekommen, welche Aussichten sich dadurch eröffnen, reicht ein Blick auf deren Herkunftsstaaten.
Über solche Dinge offen zu reden, ist freilich in Deutschland verpönt. Denn obgleich die freie Rede zum Lebenselement der Demokratie gehört, muß man hierzulande über die wichtigsten Fragen einer freiheitlichen Ordnung strenges Stillschweigen bewahren. Über das frühere Land der Dichter und Denker hat sich eine geistige Lähmung gelegt, die jeden unbefangenen Gedanken im Ansatz erstickt. Spätere Generationen werden es einmal nicht fassen können. Aber was die öffentliche Diskussion beherrscht, ist nicht etwa die Lage der Gesellschaft von heute oder deren Aussichten für morgen, sondern der unentwegte Kampf gegen einen imaginären Feind, der angeblich unmittelbar vor der Machtergreifung steht. Insofern freilich werden ständig neue Bataillone an fiktive Fronten geschickt, und wer sich nicht auf die eine oder andere Weise an diesem Treiben beteiligt, macht sich bereits dadurch verdächtig.
Kurz: hinter der Fassade einer freiheitlichen Rechtsordnung ist eine unfreiheitliche Realordnung entstanden. Diese legt fest, wann und zu welchem Zweck von der rechtlichen Freiheit Gebrauch gemacht werden darf. Die Herrschaft über diese gedankenpolizeilichen Metaregeln liegt in den Händen derer, die sich auf die Kunst verstehen, an allen Rechtsnormen vorbei unkontrolliert politische Macht auszuüben.
Für einen Juristen, der neben dem Buchstaben des Rechts auch dessen Realität in seine Betrachtung miteinbezieht, ist das ein Gegenstand, wie er reizvoller nicht sein könnte. Indem ich über solche und ähnliche Zusammenhänge nachdachte, entstand daher fast wie von selbst ein Buch, in dem die realen Veränderungen dem unveränderten Schein des demokratischen Rechtsstaats gegenübergestellt wurden. Als Titel wählte ich „Über die innere Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“. Damit es nicht gar zu fachjuristisch klang, setzte ich darüber: „Wahn und Wirklichkeit“. Und eben darum ging es mir auch: Die 1000 Verbote, die das freie Reden und Denken reglementieren, zu durchbrechen und zu dem vorzustoßen, was die rechtliche Wirklichkeit unserer Gesellschaft ausmacht.
Damit komme ich zum zweiten Punkt dessen, was ich berichten möchte. Die Publikation von Texten, die gegen die ungeschriebenen Regeln der Political correctness verstoßen, ist nämlich kein leichtes Geschäft. Zwar gibt es keine Zensur; aber es gibt natürlich auch keine Pflicht, jedes Manuskript zu verlegen. Normalerweise ist das ein Problem, das der Markt löst: Wenn der eine Verlag ablehnt, geht man zum nächsten. Wo die Political correctness tangiert ist, lehnt aber auch der nächste ab und ebenso der übernächste. Die Suche nach einem Verleger gestaltet sich dann zu einem Spießrutenlauf. Ohne sich abgesprochen zu haben, sind auf geheimnisvolle Weise alle derselben Meinung, dass sich dieses Manuskript wohl eher nicht eigne. Das ist keine Zensur; es wirkt nur so.
Diese herbe Erfahrung blieb auch mir nicht erspart. Der erste Verlag, an den ich mich wandte, teilte mir nach drei Monaten freundlich mit, man bedaure, aber einige Stellen des Textes seien „mißverständlich“. Der nächste wollte das Manuskript rigoros zusammenstreichen und bestand auf der Entfernung von Kritik an Personen, die in Deutschland sakrosankt sind. Ein dritter nahm Anstoß an meiner Einschätzung des Islam. Wieder andere dankten einfach nur höflich. Nach fast einem Jahr erhielt ich endlich die Zusage eines als „rechts“ eingeordneten Verlages, das Manuskript innerhalb kürzester Zeit unverändert auf den Markt zu bringen. Und so geschah es denn auch. Handwerklich war an der verlegerischen Leistung nichts auszusetzen. Das Titelbild, das man ausgewählt hatte – eine Grafik des genialen A. Paul Weber –, passte wie das Tüpfelchen aufs i.
Freilich müssen auch gedruckte Bücher erst einmal Leser finden. Das setzt voraus, dass sie beworben und rezensiert werden. Und hier zeigte sich abermals etwas, womit ich in diesem Ausmaß nicht gerechnet hatte. So, wie sich zunächst alle verschworen zu haben schienen, das Manuskript nicht zum Druck kommen zu lassen, so schienen sich jetzt alle darauf geeinigt zu haben, das gedruckte Buch zu verschweigen. Die Mainstream-Medien brachten keine Rezension. Sie schalteten nicht einmal eine Anzeige. Der Verlag war für sie einfach nicht existent. Und der Handel verhielt sich zum Teil ebenso. Mir wurde von einem Rechtsanwalt berichtet, der das Buch über eine Buchhandlung hatte bestellen wollen und dabei die Auskunft erhalten hatte, zu diesem Verlag wolle man keine Kontakte unterhalten.
Aber das war noch nicht alles. Denn der Fluch der „Anständigen“ trifft nicht nur unliebsame Verlage, sondern auch deren Autoren. Das ist die moderne Form der Sippenhaft. Längst existiert auch in unserer Gesellschaft ein Netz von informellen Beobachtern und Inquisitoren, die darüber wachen, wer mit wem einen Händedruck getauscht oder ein paar Worte gewechselt hat, um auch ihn mit einem Bannstrahl belegen zu können. Wer Unannehmlichkeiten scheut, meidet von vornherein gesellschaftlich unerwünschte Kontakte oder erklärt wenigstens im nachhinein, er habe nicht gewusst, dass er es mit dem Leibhaftigen selbst zu tun hatte.
Mein Text war kaum gedruckt, als bei der Passauer Lokalpresse ein anonymer Hinweis einging, ich hätte ein Buch bei einem rechtslastigen Verlag herausgebracht, der sogar – horribile dictu – vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Damit beginnt der dritte Teil meines Berichts. Denn eine solche Denuntiation war diesem Blatt sogleich einen reißerischen Artikel wert. Man signalisierte der Universitätsspitze, was man vorhatte, und auf diesem Weg erfuhr auch ich davon. Ich bot umgehend an, mich zur Sache selbst zu äußern, damit die Leser wenigstens auch erfuhren, worum es in dem Buch ging. Aber daran war man nicht interessiert. Man wollte eine skandalträchtige Message, keine sachliche. So ist der Stil unserer Medien nun einmal. Das einzige Argument, das in der postmodernen Auseinandersetzung zählt, ist die öffentliche Diffamierung.
 Der kompromittierende Artikel erschien, hängte mir den branchenüblichen Schmutz an und brachte am Ende auch noch den Hinweis, dass der Präsident der Universität die Verwaltung „mit der beamtenrechtlichen Würdigung des Vorgangs beauftragt“ habe. Das war nun freilich starker Tobak. Denn jeder weiß, was eine solche Verlautbarung in der hysterisierten deutschen Öffentlichkeit bewirken kann. Anstatt zu erklären, die Veröffentlichungen der Professoren seien allein von diesen selbst zu verantworten, hatte es der Präsident in Kauf genommen, diese Wirkung herbeizuführen.
An meiner Fakultät löste der Artikel hektische Aktivitäten aus, die hier nicht weiter von Interesse sind. Anders verhält sich dies mit einem achtseitigen Schreiben des Präsidenten, das mir unter dem Datum des 20. 10. 2008 zuging und das mit „Einleitung eines Disziplinarverfahrens“ überschrieben war. Am folgenden Tag wurde auch das zuständige Ministerium über diesen Vorgang informiert. Zur Begründung teilte man mir mit, die Herausgabe des Buches in dem von mir gewählten Verlag sowie diverse Passagen daraus rechtfertigten den Verdacht, dass ich eine „Verbindung“ zu einer Vereinigung unterhalte, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehne. Außerdem gehe aus meinen Ausführungen hervor, dass ich der Achtung und dem Vertrauen nicht gerecht würde, die mein Beruf erfordert. Zum Beleg dafür hatte man eine Reihe von „Stellen“ aufgelistet, in denen ich mich kritisch mit dem wachsenden Einfluß der Parteien, mit der staatlichen Einmischung in die Erziehung, mit der informellen Herrschaft der Political correctness und der Ideologie des Gender Mainstreaming befasst hatte.
Daß man darin ein Dienstvergehen erblicken könnte, hat mich zunächst überrascht. An sich hätte ich eher vermutet, dass ich mir einen Tadel zuziehen könnte, wenn ich als Hochschullehrer zu den von mir angesprochenen Entwicklungen schwiege. Heute wundern mich diese Dinge nicht mehr. Denn mittlerweile weiß ich, dass der Passauer Hochschulpräsident, der auf mein gegen den Strich geschriebenes Buch offenbar allergisch reagierte, dem Fraktionsvorsitzenden der SED-Nachfolgepartei regelmäßig ein Podium an unserer Universität bietet. Bekanntlich handelt es sich dabei um diejenige Partei, deren Vertreter in aller Öffentlichkeit die „Systemfrage“ stellen, also fordern, dass der freiheitliche Rechtsstaat in eine sozialistische Ordnung transformiert wird. In diesem Fall interessiert die verfassungsfeindliche Ausrichtung jedoch überhaupt nicht. Über den Grund dieser selektiven Liberalität mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen.
Da mir als Hochschullehrer die Zeit fehlt, mich mit den Auftragsarbeiten der universitären Rechtsabteilung auseinanderzusetzen, schaltete ich den Potsdamer Anwalt Prof. Dr. Dombert ein. Dieser antwortete mit einem Schriftsatz, aus dem unmissverständlich hervorging, dass ich die Auseinandersetzung nicht scheute und bereit war, um mein Recht auf freie Rede zu kämpfen. Daraufhin hüllte man sich vorerst einmal in Schweigen. Auf eine Mahnung hin ließ man verlauten, an dem Fall werde gearbeitet.
Im Mai 2009 endlich, knapp sieben Monate nach der Eröffnung des Verfahrens, kam abermals ein umfangreiches Schreiben des Präsidenten, das freilich immer noch keine Entscheidung enthielt, sondern verlauten ließ, dass man weiteren „Ermittlungsbedarf“ sehe. Wenn der Leser nicht wissen sollte, auf welche Weise diejenigen, denen das Schicksal irgendwelche Entscheidungsbefugnisse in die Hand gegeben hat, diese nutzen, um ihre Gegner mürbe zu machen, hier kann er es lernen: Man muß den andern in Ungewissheit versetzen und darin hängen lassen. Dann wird er meist von allein weich.
Bei all dem ließ man es freilich an Insinuationen nicht fehlen, die deutlich machten, was man sich an der Hochschulspitze unter Wissenschaftsfreiheit vorstellte. Unter anderem wurde ich beschuldigt, ich hätte mich von den auf den Umschlagseiten meines Buches beworbenen anderen Werken des Verlags bislang nicht distanziert. Mangels einer Äußerung zu dem Verlag würde mir offenbar auch die Publikation bei diesem „kein Unbehagen“ bereiten. Weiter wurde mir vorgehalten, behauptet zu haben, dass niemand in ein höheres Amt komme, wenn er nicht über das richtige Parteibuch verfüge. Meine Qualifizierung des Nationalsozialismus als „soziale Utopie“ (die sich bereits in meiner „Einführung in die Rechtsphilosophie“ findet) hielt der Präsident ebenfalls für verwerflich. Richtig sei zwar, dass Autoren wie Ernst Nolte dasselbe Urteil gefällt hätten. Dessen Stellung sei jedoch „in der Geschichtswissenschaft …weitgehend isoliert“. Anläßlich der Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises habe es die Bundeskanzlerin „ab(gelehnt), die Laudatio auf ihn zu halten“. Ferner hätte ich das Gender Mainstreaming als „totalitäre Ideologie“ bezeichnet, hätte im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die „Umrisse des neuen Totalitarismus“ erblickt und von der „Errichtung eines moderaten Tugendterrors“ gesprochen. All diese Äußerungen seien von meiner Wissenschaftsfreiheit nicht gedeckt und als ein Disziplinarvergehen zu würdigen.
 Ungeachtet dessen wollte man mir jedoch eine Brücke bauen. Man legte mir nämlich eine Distanzierung nahe, die nicht öffentlich sein müsse. Eine „Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber“ genüge. Dann – so deutete man unausgesprochen an – könne ich hoffen, glimpflich davonzukommen. Ich sollte also mit anderen Worten erklären, dass ich mit dem Verlag, der das Buch ordentlich betreut und das verlegerische Risiko übernommen hatte, um alles in der Welt nichts mehr zu tun haben wolle und künftig nur noch solche Dinge schreiben würde, die in das von dem Präsidenten gewünschte Weltbild passten. So kommen sie zustande, die sattsam bekannten peinlichen Erklärungen, dass man für diese oder jene unliebsame Zeitung einen Artikel geschrieben habe, ohne zu wissen, wem man da auf den Leim gegangen sei, und dass man das alles zutiefst bedaure.
Wer unsere Gesellschaft der „Anständigen“ und die von ihr angewandten Methoden kennt, wird die geheuchelte Selbstkritik, die in solchen Erklärungen zum Ausdruck kommt, sicher nicht tadeln. Aber sich morgens beim Rasieren in die Augen sehen zu können, ist auch etwas wert. Ich ließ daher durch meinen Anwalt knapp erwidern, man möge die Entscheidung treffen, die man rechtlich für geboten halte. Abermals hüllte man sich auf der Gegenseite in Stillschweigen und „ermittelte“. Am 9. September 2009 setzte ich eine Frist bis zum 1. Oktober und stellte eine Klage in Aussicht, falls bis dahin keine Entscheidung getroffen wäre. An diesem Tag erbat man eine weitere Frist bis zum 16. Oktober. Am 21. 10. 2009 endlich, ein Jahr nach der förmlichen Eröffnung des Verfahrens, erreichte mich ein Schriftsatz, in dem mir „als Ergebnis“ der angestellten Überprüfung mitgeteilt wurde, dass gegen mich – man höre und staune – „kein Disziplinarverfahren anhängig“ sei. Aus diesem Grund sei auch „keine Einstellung erforderlich“.
Zum Verständnis dieser überraschenden Wendung muß ich etwas nachtragen. Gleich in seinem ersten Schriftsatz hatte mein Anwalt gerügt, dass man die Einleitung des Disziplinarverfahrens nicht aktenkundig gemacht hatte. Der mir zugestellte Schriftsatz könne den Einleitungsvermerk nicht ersetzen. Der Präsident hatte diesen Einwand zunächst entschieden zurückgewiesen und darauf bestanden, dass die Universität „das Disziplinarverfahren formgerecht eingeleitet“ habe. Die Unterrichtung des Betroffenen reiche dafür aus. Jetzt, ein Jahr danach und nachdem deutlich geworden war, dass ich mich zur Klageerhebung anschickte, war plötzlich auch die Rechtsabteilung der Universität zu der „Bewertung“ gelangt, „dass durch das Fehlen des entsprechenden Aktenvermerkes das Disziplinarverfahren formal nicht ordnungsgemäß eingeleitet wurde“. Konsequenz: „Fehlt es bereits an der wirksamen Einleitung, ist kein Disziplinarverfahren anhängig.“ In diesem Sinn werde man auch das Ministerium informieren.
Im ersten Moment wird mancher denken: Das ist ja noch einmal gutgegangen. Erst die nähere Betrachtung zeigt, was von diesem Vorgehen zu halten ist. Denn damit drückte man sich vor dem Eingeständnis, dass man mich zu Unrecht beschuldigt hatte. Nachdem ich ohne Not öffentlich bloßgestellt und ein Jahr lang in beleidigender Weise behandelt worden war – u.a. hatte man mir angedroht, meine Sekretärinnen und mein sonstiges Lehrstuhlpersonal zu verhören, falls ich von meinem Recht zu schweigen Gebrauch machen sollte -, verweigerte man mir zuletzt mit Hilfe eines billigen Tricks eine Erklärung, die ich für meine Rehabilitierung hätte benutzen können. Für den entstandenen Verlust an Zeit, Arbeits- und Nervenkraft gibt es ohnehin keinen Ersatz.
Der Fall scheint mir berichtenswert zu sein, weil er kein Einzelfall ist. Von anderen Universitäten sind mir ähnliche Drangsalierungen bekannt geworden. Was kann man daraus schließen? Benutzen die Hochschulleitungen die in ihre Hände gelegten Befugnisse, um Meinungspflege nach Gusto zu betreiben? Vielleicht. Aber das erklärt nicht alles. Wer die Welt mit wachen Augen verfolgt, kann sich täglich davon überzeugen, dass wir im Begriff sind, Freiheit durch Kontrolle zu ersetzen. Im Verlauf eines solchen Prozesses wird auch die Wissenschaft Federn lassen müssen. Viele Wissenschaftler scheinen zu glauben, auf diese Entwicklung mit vornehmer Abstinenz reagieren zu können. Im Ergebnis läuft ein solches Verhalten freilich darauf hinaus, sich von den Idealen der Aufklärung unauffällig zu verabschieden. Auch dies gehört zum Geist der Zeit, in der wir leben.

* Prof. Dr. Johann Braun lehrt Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Passau.